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   VGH Hessen, 01.08.1997 - 7 TZ 1535/97   

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VGH Hessen, 01.08.1997 - 7 TZ 1535/97 (https://dejure.org/1997,3175)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.08.1997 - 7 TZ 1535/97 (https://dejure.org/1997,3175)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. August 1997 - 7 TZ 1535/97 (https://dejure.org/1997,3175)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 55 AuslG, § 53 Abs 4 AuslG, Art 8 Abs 1 MRK, Art 2 Abs 1 GG
    Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft eines Ausländers mit einem Deutschen kann Abschiebungshindernis und Anspruch auf Duldung begründen

  • lsvd.de

    § 55 Abs. 2 AuslG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG
    Anspruch auf Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Duldung in den Fällen einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft eines Ausländers mit einem deutschen Staatsangehörigen; Feste Verankerung des Privatlebens in dem betreffenden Land

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 294
  • NVwZ 1998, 542
  • FamRZ 1998, 618
  • DVBl 1997, 1399 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EKMR, 03.05.1983 - 9369/81

    X. and Y. v. the UNITED KINGDOM

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1997 - 7 TZ 1535/97
    Die Führung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften fällt hinsichtlich des Anspruchs auf Achtung des Privatlebens in den Schutzbereich dieser Bestimmung (EKMR, Entscheidung vom 03.05.1983 - Nr. 9369/81 - Decision and Reports - D.R. - Band 32, 220 ; EGMR, Urteil vom 22.10.1981 - Fall Dudgeon - EuGRZ 1983, 488; EGMR, Urteil vom 26.10.1988 - Nr. 6/1987/129/180 - Fall Norris - EuGRZ 1992, 477; BVerwG, Urteil vom 27.02.1996 - 1 C 41.93 - NVwZ 1997, 189).

    Diese, für den Schutzbereich des Familienlebens entwickelten, Grundsätze gelten in entsprechender Weise für den des Privatlebens (vgl. EKMR, Entscheidung vom 03.05.1983, a.a.O.).

    Für den ebenfalls eine Abschiebung des ausländischen Partners einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft betreffenden Fall hat die Europäische Kommission für Menschenrechte (EKMR) entschieden, daß die Abschiebung eines der Partner eines homosexuellen Paares nicht das Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt, es sei denn es wäre einwandfrei festgestellt, daß das Paar andernorts nicht leben kann und die Verbindung mit dem Abschiebestaat ein wesentliches Element der Beziehung ist ("The deportation of one of a homosexual couple does not constitute an interference with the right to respect for private life, unless it were established that the couple cannot live elsewhere and that the link with the deporting State is a material element of the relationship"; EKMR, Entscheidung vom 03.05.1983, a.a.O.).

  • EGMR, 28.05.1985 - 9214/80

    ABDULAZIZ, CABALES AND BALKANDALI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1997 - 7 TZ 1535/97
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ausgeführt, daß aus Art. 8 EMRK grundsätzlich nicht die Pflicht eines Konventionsstaates folge, die von einem Ehepaar getroffene Wahl des gemeinsamen Wohnsitzes zu achten und Ehegatten, die nicht die Nationalität des Vertragsstaates haben, den Aufenthalt zu ermöglichen (EGMR, Urteil vom 28.05.1985 - 15/1983/71/107 -109- Fall Abdulaziz - NJW 1986, 3007 ).

    Das Ausmaß der staatlichen Verpflichtung, Verwandte der ansässigen Einwanderer in das Staatsgebiet immigrieren zu lassen, hänge vielmehr von den besonderen Umständen der betroffenen Personen ab (EGMR, Urteil vom 28.05.1985, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1997 - 7 TZ 1535/97
    Die Führung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften fällt hinsichtlich des Anspruchs auf Achtung des Privatlebens in den Schutzbereich dieser Bestimmung (EKMR, Entscheidung vom 03.05.1983 - Nr. 9369/81 - Decision and Reports - D.R. - Band 32, 220 ; EGMR, Urteil vom 22.10.1981 - Fall Dudgeon - EuGRZ 1983, 488; EGMR, Urteil vom 26.10.1988 - Nr. 6/1987/129/180 - Fall Norris - EuGRZ 1992, 477; BVerwG, Urteil vom 27.02.1996 - 1 C 41.93 - NVwZ 1997, 189).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird die letztgenannte Voraussetzung dahingehend zum Ausdruck gebracht, daß das Privatleben in dem betreffenden Land fest verankert ist und sich nicht auf eine lose Beziehung beschränkt (BVerwG, Urteil vom 30.11.1982 - 1 C 25.78 - BVerwGE 66, 268 ; BVerwG, Urteil vom 27.02.1996 - 1 C 41.93 - a.a.O. -).

  • EGMR, 26.10.1988 - 10581/83

    NORRIS c. IRLANDE

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1997 - 7 TZ 1535/97
    Die Führung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften fällt hinsichtlich des Anspruchs auf Achtung des Privatlebens in den Schutzbereich dieser Bestimmung (EKMR, Entscheidung vom 03.05.1983 - Nr. 9369/81 - Decision and Reports - D.R. - Band 32, 220 ; EGMR, Urteil vom 22.10.1981 - Fall Dudgeon - EuGRZ 1983, 488; EGMR, Urteil vom 26.10.1988 - Nr. 6/1987/129/180 - Fall Norris - EuGRZ 1992, 477; BVerwG, Urteil vom 27.02.1996 - 1 C 41.93 - NVwZ 1997, 189).
  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern -

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1997 - 7 TZ 1535/97
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird die letztgenannte Voraussetzung dahingehend zum Ausdruck gebracht, daß das Privatleben in dem betreffenden Land fest verankert ist und sich nicht auf eine lose Beziehung beschränkt (BVerwG, Urteil vom 30.11.1982 - 1 C 25.78 - BVerwGE 66, 268 ; BVerwG, Urteil vom 27.02.1996 - 1 C 41.93 - a.a.O. -).
  • EGMR, 28.08.1992 - 13161/87

    ARTNER v. AUSTRIA

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1997 - 7 TZ 1535/97
    Die Führung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften fällt hinsichtlich des Anspruchs auf Achtung des Privatlebens in den Schutzbereich dieser Bestimmung (EKMR, Entscheidung vom 03.05.1983 - Nr. 9369/81 - Decision and Reports - D.R. - Band 32, 220 ; EGMR, Urteil vom 22.10.1981 - Fall Dudgeon - EuGRZ 1983, 488; EGMR, Urteil vom 26.10.1988 - Nr. 6/1987/129/180 - Fall Norris - EuGRZ 1992, 477; BVerwG, Urteil vom 27.02.1996 - 1 C 41.93 - NVwZ 1997, 189).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.1996 - 17 A 1093/95

    Anspruch auf Erteilung eines Visums; Führung einer gleichgeschlechtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1997 - 7 TZ 1535/97
    Die zu klärende Rechtsfrage ist auch für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich, da dem - seitens des Antragsgegners unwidersprochen gebliebenen - Vortrag des Antragstellers zufolge sein deutscher Lebenspartner keine Aufenthaltserlaubnis in Rumänien zur Führung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft erhalten könnte (vgl. hierzu den eine Visumserteilung zur Führung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft betreffenden Beschluß des OVG Nordrhein-Westfalen vom 07.08.1996 - 17 A 1093/95 - InfAuslR 1997, 189 ), so daß für den Antragsteller und seinen deutschen Lebenspartner ein anderer Lebensmittelpunkt als Deutschland nicht ernsthaft in Betracht kommt.
  • OVG Berlin, 25.09.1996 - 8 S 35.96
    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1997 - 7 TZ 1535/97
    Die zu klärende Rechtsfrage ist auch für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich, da dem - seitens des Antragsgegners unwidersprochen gebliebenen - Vortrag des Antragstellers zufolge sein deutscher Lebenspartner keine Aufenthaltserlaubnis in Rumänien zur Führung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft erhalten könnte (vgl. hierzu den eine Visumserteilung zur Führung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft betreffenden Beschluß des OVG Nordrhein-Westfalen vom 07.08.1996 - 17 A 1093/95 - InfAuslR 1997, 189 ), so daß für den Antragsteller und seinen deutschen Lebenspartner ein anderer Lebensmittelpunkt als Deutschland nicht ernsthaft in Betracht kommt.
  • VG Sigmaringen, 09.10.1998 - 7 K 2298/98

    Einstweilige Anordnung auf die vorläufige Erteilung einer Duldung; Duldung

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  • VG Lüneburg, 24.07.2001 - 4 B 76/01

    Abschiebungshindernisse; Aufenthaltsgenehmigung; Homosexualität; Kosovo

    Die Abschiebung des ausländischen Partners einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft verletzt daher nur dann das Recht auf Achtung des Privatlebens, wenn das Paar andernorts nicht leben kann und die Verbindung mit dem Abschiebestaat ein wesentliches Element der Beziehung ist (Hessischer VGH, Beschl. v. 1.8.1997 -7 TZ 1535/97-, InfAuslR 1998, 50; siehe auch: BVerwG, Urt. v. 27.2.1996 - BVerwG 1 C 41.93 -, InfAuslR 1996, 294).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1997 - 25 A 3389/95 .A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3011
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1997 - 25 A 3389/95 .A (https://dejure.org/1997,3011)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.02.1997 - 25 A 3389/95 .A (https://dejure.org/1997,3011)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Februar 1997 - 25 A 3389/95 .A (https://dejure.org/1997,3011)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge; Abschiebungshindernisse; Folgeanträge; Asylfolgeanträge; Durchführung eines Asylverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, Beilage Nr. 10, 77
  • DVBl 1997, 1399 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

    vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 24. Februar 1997 - 25 A 3389/95 - Beschluss vom 14. März 1995 - 8 K 7205/94.A - und Beschluss vom 10. August 1999 - 1 A 5410/96.A -.

    In eine ähnliche Richtung ging die Rechtsprechung der Ausländersenate des OVG Münster aus der Zeit vor der gesetzlichen Begründung der Zuständigkeit des Bundesamtes für die Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG durch das AsylVfG 1992; vgl. OVG NRW, Urteil vom 24. Februar 1992 - 18 A 1262/91.A -, NWVBl. 1992, 294 f.; Beschluss vom 2. März 1994 - 17 B 470/93 -, nachdem er diese Frage bisher offen gelassen hatte, vgl. OVG NRW, Urteil vom 24. Februar 1997 - 25 A 3389/95.A -, NVwZ-Beil.

  • VG Gießen, 12.12.1997 - 2 E 32824/95

    Entscheidung des Bundesamtes über Abschiebungshindernisse nach AuslG 1990 § 53 im

    Das macht auch im Hinblick auf den durch Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG gebotenen effektiven Schutz des Ausländers vor einer menschenrechtswidrigen Abschiebung Sinn (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen vom 24.02.1997, 25 A 3389/95).

    Auch die Regelung in § 71 Abs. 5 S. 1 AsylVfG spricht nicht gegen diese Sichtweise, denn die Bestimmung regelt lediglich die Fälle, in denen es einer erneuten Abschiebungsandrohung für den Vollzug der Abschiebung nicht bedarf; verboten bzw. der Zuständigkeit des Bundesamtes generell entzogen ist diese Entscheidung damit aber keineswegs (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen vom 24.02.1997, 25 A 3389/95).

    Letztendlich hat der Gesetzgeber durch die eindeutige Formulierung des § 24 Abs. 2 AsylVfG als Regel sowie des § 87 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 AsylVfG als Ausnahme deutlich gemacht, daß bei Vorliegen eines Asylantrages - gleichgültig, ob es sich um den ersten, zweiten oder dritten handelt - regelmäßig die Zuständigkeit des Bundesamtes auch für Entscheidungen über § 53 AuslG begründet sein soll (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen vom 24.02.1997, 25 A 3389/95; Marx, Kommentar zum AsylVfG, 3. Aufl., § 71 Rdnr. 14; GK-AsylVfG, § 71 Rdnr. 132 und Rdnr. 149, 149.1), und zwar unabhängig davon, ob sich das Bundesamt bereits in dem Erstverfahren mit dieser Frage befaßt hatte oder nicht, denn insoweit macht das Gesetz keinen Unterschied.

    Das Argument des hierzu die gegenteilige Auffassung vertretenden OVG Nordrhein-Westfalen (vgl. Urteil vom 24.02.1997, 25 A 3389/95), diese unterschiedliche Behandlung rechtfertige sich wegen der Zweistufigkeit des Folgeverfahrens, vermag das Gericht nicht zu überzeugen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1998 - 25 A 1284/96

    Türkei, Kurden, Aleviten, TDKP, Sympathisanten, Haft, Folter, Glaubwürdigkeit,

    Vgl. dazu Senatsurteil vom 24. Februar 1997 - 25 A 3389/95.A -, NVwZ- Beilage 10/1997, 77 (79) m. w. Nachw. I. Folter (Abs. 1) und Todesstrafe (Abs. 2) Den Ausführungen zu A. ist zu entnehmen, daß für den Kläger in der Türkei nicht die konkrete Gefahr besteht, der Folter unterworfen zu werden (§ 53 Abs. 1 AuslG).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2004 - 11 S 1448/03

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis - Abschiebungs- und Ausreisehindernis

    Eine bloße Inzidentprüfung der Voraussetzungen des § 53 AuslG in den Entscheidungsgründen - auf der Ebene der Prüfung des Abschiebezielstaats bei der Abschiebungsandrohung nach §§ 71 Abs. 4, 34 Abs. 1 AsylVfV, 50 Abs. 3 Satz 2 AuslG - ist nicht ausreichend (offen gelassen von OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 24.2.1997 - 25 A 3389/95.A -, EZAR 224 Nr. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 2221/96

    Anerkennung eines Kurden aus Ostanatolien als Asylberechtigter; Bestehen einer

    In eine ähnliche Richtung ging die Rechtsprechung der Ausländersenate des OVG Münster aus der Zeit vor der gesetzlichen Begründung der Zuständigkeit des Bundesamtes für die Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG durch das AsylVfG 1992; vgl. OVG NRW, Urteil vom 24. Februar 1992 - 18 A 1262/91.A -, NWVBl. 1992, 294 f.; Beschluss vom 2. März 1994 - 17 B 470/93 -, nachdem er diese Frage bisher offen gelassen hatte, vgl. OVG NRW, Urteil vom 24. Februar 1997 - 25 A 3389/95.A -, NVwZ-Beil.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1999 - A 6 S 2766/98

    Asyl: Darlegungslast; keine Gruppenverfolgung der Ahmadis in Pakistan

    Hierbei läßt der Senat offen, ob ein Folgeantragsteller nur dann eine erneute sachliche Prüfung der Voraussetzungen des § 53 AuslG verlangen kann, wenn insoweit die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 - 3 VwVfG vorliegen (so VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 19.1.1999 - A 9 S 50/99 - und Urteil vom 20.7.1999 - A 9 S 96/99; OVG Koblenz, Urteil vom 22.1.1999 - 10 A 11912/99.OVG; OVG Münster, Urteil vom 24.2.1997 - 25 A 3389/95.A), oder ob - hierzu neigt der Senat - eine erneute Entscheidung hierüber stets ergehen muß, wobei das im früheren Verfahren obsiegende Bundesamt freilich im Rahmen der Grundsätze der Bestands- oder Rechtskraft gebunden wäre.
  • VGH Hessen, 23.03.1998 - 12 UE 2918/96

    "Durchentscheiden" des Gerichts nach rechtsfehlerhafter Ablehnung der

    Gegen die "Durchentscheidung" durch die Verwaltungsgerichte spricht auch nicht der mehrfach angeführte Beschleunigungsgrundsatz (Bay. VGH, 24.04.1997 - 8 B 96.33383 -, NVwZ-Beilage 1997, 75, aufgehoben von BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97 - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1997 - 25 A 3389/95.A -, NVwZ-Beilage 1997, 77), denn es liegt auf der Hand, dass selbst unter den günstigsten Voraussetzungen die Durchführung eines neuerlichen Verfahrens vor dem Bundesamt nach einer "Zurückverweisung" weitere Zeit beansprucht, selbst wenn sich eventuell daran anschließende Gerichtsverfahren nicht berücksichtigt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1999 - A 9 S 96/99

    Zuständigkeit des Bundesamts zur Prüfung von Abschiebungshindernissen nach

    Auch wenn der Asylfolgeantrag nicht zur Durchführung eines weiteren Asylverfahrens führt, wächst nicht etwa der allgemeinen Ausländerbehörde die Zuständigkeit zu, über das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG zu entscheiden (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 24.02.1997 - 25 A 3389/95.A -, NVwZ 1997, Beilage Nr. 10, S. 77 = EZAR 224 Nr. 27; Rennert, VBlBW 1993, 90 (92); Marx, AsylVfG, 4. Aufl. 1999, Rdnr. 36 zu § 71; vgl. zur Zuständigkeit des Bundesamts in Widerrufsfällen BVerwG, Urt. vom 20.04.1999 - 9 C 29.88; a.A. Bayer. VGH, Urt. vom 03.05.1995 - 11 AE 95.32300 -, BayVBl 1995, 696 = EZAR 224 Nr. 26; teilw.
  • VG Sigmaringen, 06.12.1999 - A 7 K 11817/99

    Jugoslawien, Kosovo, Albaner, Folgeantrag, Gruppenverfolgung, UN-Resolution,

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  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - A 9 S 1466/98

    Keine gesonderte Zulassung einer Anschlußberufung; Algerien -

    Auch wenn der Asylfolgeantrag nicht zur Durchführung eines weiteren Asylverfahrens führt, wächst nicht etwa der allgemeinen Ausländerbehörde die Zuständigkeit zu, über das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG zu entscheiden (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 24.02.1997 - 25 A 3389/95.A -, NVwZ 1997, Beilage Nr. 10, S. 77 = EZAR 224 Nr. 27; Rennert, VBlBW 1993, 90 (92); Marx, AsylVfG, 4. Aufl. 1999, Rdnr. 36 zu § 71; vgl. zur Zuständigkeit des Bundesamtes in Widerrufsfällen ähnlich BVerwG, Urt. vom 20.04.1999 - 9 C 29.88; a.A. Bayer. VGH, Urt. vom 03.05.1995 - 11 AE 95.32300 -, BayVBl 1995, 696 = EZAR 224 Nr. 26; teilw.
  • VG Düsseldorf, 09.08.2002 - 1 L 2620/02

    Bosnien-Herzegowina, Folgeantrag, Abschiebungsandrohung, Vorläufiger Rechtsschutz

  • VG Braunschweig, 15.09.1998 - 5 A 5166/98

    Antrag auf Durchführung eines Asylfolgeverfahrens wegen des Vorliegens eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2000 - 18 B 1141/99

    Gefährdung bei Rückkehr in den Kongo wegen politischer Betätigung im Ausland

  • VG Karlsruhe, 24.06.1998 - A 6 K 11490/98

    Aussetzung der Abschiebung aufgrund einstweiliger Anordnung; Anforderungen an

  • VG Karlsruhe, 16.10.1997 - A 11 K 12304/96

    Aufhebung oder Änderung eines unanfechtbaren Verwaltungsaktes; Verhaftung wegen

  • VG Düsseldorf, 28.06.2002 - 15 K 8375/00

    Ausgestaltung des Asylrechts eines albanischen Volkszugehörigen aus dem Kosovo

  • VG Darmstadt, 30.11.2007 - 9 E 143/07

    Drohung mit Ehremord und psychische Erkrankung als Abschiebungshindernis bezogen

  • VG Düsseldorf, 13.10.1999 - 16 K 1652/99

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines homosexuellen marokkanischen

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 15.07.1997 - 3 UZ 4074/95   

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https://dejure.org/1997,4870
VGH Hessen, 15.07.1997 - 3 UZ 4074/95 (https://dejure.org/1997,4870)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.07.1997 - 3 UZ 4074/95 (https://dejure.org/1997,4870)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Juli 1997 - 3 UZ 4074/95 (https://dejure.org/1997,4870)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 24 Abs 2 AsylVfG, § 34 AsylVfG, § 71 AsylVfG, § 87 Abs 1 S 2 Nr 1 AsylVfG, § 50 AuslG
    Zuständigkeit des Bundesamtes im Asylverfahren für aufenthaltsbeendende Maßnahmen nach abgelehntem Asylfolgeantragsverfahren für einen Übergangsfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen eines Abschiebungshindernisses nach § 53 AuslG; Darlegung eines Zulassungsgrundes im Sinne des § 78 Abs. 3 AsylVfG; Gebot des rechtlichen Gehörs; Tatsächliche Verhältnisse des Herkunftslandes des Asylbewerbers; Abschiebungsschutz in Bürgerkriegsgebiete

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 155 (Ls.)
  • DVBl 1997, 1399 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.1997 - 3 UZ 4074/95
    Soweit der Antragsteller eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9/95 - hinsichtlich eines Abschiebungsschutzes in Bürgerkriegsgebiete rügt und damit den Zulassungsgrund des § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG geltend macht, bleibt er ebenfalls ohne Erfolg.
  • VGH Hessen, 14.10.1987 - 12 TE 1770/84
    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.1997 - 3 UZ 4074/95
    Die bloß unrichtige Rechtsanwendung von einem von den genannten Obergerichten entwickelten und von dem Verwaltungsgericht nicht in Frage gestellte Rechtssatz begründet hingegen keine Divergenz (st. Rspr. des BVerwG zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, vgl. Beschluss vom 17.01.1975 - IV CB 133.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 28; Hess. VGH, Beschluss vom 14.10.1987 - 12 TE 1770/84 - EZAR 633 Nr. 13).
  • VGH Hessen, 03.05.1995 - 10 UZ 750/95

    Asylverfahren: Ablehnung der Berufungszulassung, da Streitgegenstandsfrage in

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.1997 - 3 UZ 4074/95
    Damit geht es jedoch um die Auslegung einer Bestimmung, die für die künftige Rechtsanwendung und Rechtsentwicklung eine nur untergeordnete Bedeutung zukommt und der deshalb eine grundsätzliche Relevanz nicht zugemessen werden kann (Hess. VGH, Beschluss vom 03.05.1995 - 10 UZ 750/95 - m.w.N.).
  • VGH Hessen, 27.09.1995 - 13 UZ 3100/95

    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.1997 - 3 UZ 4074/95
    Grundsätzliche Bedeutung liegt nur dann vor, wenn die Frage entscheidungserheblich und darüber hinaus für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle klärungsbedürftig ist (Hess. VGH, Beschluss vom 27.07.1995 - 13 UZ 3100/95 - m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.1993 - 4 M 18/93

    Zuständigkeit; Bundesamt; Flüchtling; Abschiebungshindernis; Asylantrag;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.1997 - 3 UZ 4074/95
    Soweit ersichtlich, gibt es eine die Zuständigkeit des Bundesamts für die Abschiebungsandrohung unter den gegebenen Umständen bejahende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Juni 1995 - 21 A 3520/94.A -, während auch die gegenteilige Ansicht vertreten wird und für den Fall, dass ein erneutes Asylverfahren nicht durchgeführt wird, die Zuständigkeit des Bundesamts gemäß § 24 Abs. 2 und § 71 Abs. 4 AsylVfG verneint wird (Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.03.1993 - 4 M 18/93 - InfAuslR 1993, 279 und OVG Hamburg, B. v. 24.10.1994 - Bs IV 183/94 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.1995 - 21 A 3520/94

    Abschiebungshindernisse; Abschiebungsandrohung; Asylverfahren; Zuständigkeit des

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.1997 - 3 UZ 4074/95
    Soweit ersichtlich, gibt es eine die Zuständigkeit des Bundesamts für die Abschiebungsandrohung unter den gegebenen Umständen bejahende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Juni 1995 - 21 A 3520/94.A -, während auch die gegenteilige Ansicht vertreten wird und für den Fall, dass ein erneutes Asylverfahren nicht durchgeführt wird, die Zuständigkeit des Bundesamts gemäß § 24 Abs. 2 und § 71 Abs. 4 AsylVfG verneint wird (Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.03.1993 - 4 M 18/93 - InfAuslR 1993, 279 und OVG Hamburg, B. v. 24.10.1994 - Bs IV 183/94 -).
  • VGH Hessen, 22.12.1999 - 6 UE 3557/98

    Entscheidung über Asylfolgeantrag und Feststellung von Abschiebungshindernissen

    Die allgemeinen Regelungen, die für alle Asylanträge -- also auch für Folgeanträge -- gelten, insbesondere § 24 Abs. 2 AsylVfG, sollten mit der Vorschrift des § 71 AsylVfG 1992 nicht etwa abbedungen werden (Hess. VGH, 15.07.1997 -- 3 UZ 4074/95 --, DVBl. 1997, 1399; 17.09.1999 -- 12 UZ 1422/97.A --; VGH Baden-Württemberg, 20.07.1999 -- A 9 S 96/99 --; für eine alleinige verfahrensrechtliche Ermächtigung des Bundesamtes zur Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG mit Bindungswirkung für die Ausländerbehörden vgl. auch: BVerwG, 20.04.1999 -- 9 C 29.98 --, InfAuslR 1999, 373, und 07.09.1999 -- 1 C 6/99 --; a. A.: OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.1999 -- 10 A 11912/96 --, EZAR 224 Nr. 17).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2001 - 1 L 593/00

    Abschiebung; Abschiebungsschutz; Angola; Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar die von den Obergerichten kontrovers beantwortete Frage, ob das Bundesamt bei unbeachtlichen Asylfolgeanträgen auch über Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG Feststellungen zu treffen hat (bejahend: OVG Münster, Urt. v. 14.6.1995 - 21 A 3520/94.A - HessVGH, Beschl. v. 15.7.1997 - 3 UZ 4074/95 -, Leitsatz in ESVGH 48, 155 = DVBl 1997, 1399; Volltexte jeweils in JURIS; so im Übrigen auch Hailbronner, Ausländergesetz, Kommentar, § 53 Rdnr. 9; verneinend OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 17.3.1993 - 4 M 18/93 -, InfAuslR 1993, 279; BayVGH, Beschl. v. 3.5.1995 - 11 AE 95.32300 -, EZAR 224 Nr. 26 = BayVBl 1995, 696 = ZAR 1995, 135 [L]), bejaht (Urt. v. 21.3.2000 - 9 C 41.99 -, NVwZ 2000, 940 = InfAuslR 2000, 410).
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